Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.10.1998

Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97   

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https://dejure.org/1998,492
BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97 (https://dejure.org/1998,492)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1998 - XI R 58/97 (https://dejure.org/1998,492)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - XI R 58/97 (https://dejure.org/1998,492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungskaufmann - Wohnungsbau - Vermietung - Verkauf - Gewerbliche Tätigkeit - Absicht - Gewerbesteuermeßbescheid

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Notverkauf? (IBR 1999, 556)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2
    Bedingte Veräußerungsabsicht; Beweisanzeichen; Gewerblicher Grundstückshandel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 766
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Zwar seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170) die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf grundsätzlich unbeachtlich.

    Die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf seien grundsätzlich unbeachtlich (BFH/NV 1997, 170).

    Tätigkeiten, bei denen zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, können im Rahmen dieser Gesamtschau im nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (vgl. --auch zum Nachfolgenden-- BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, m.w.N.).

  • BFH, 26.02.1988 - III R 321/84

    Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Die Tatsache, daß kein Totalgewinn erzielt worden sei, reiche zur Entkräftung einer Veräußerungsabsicht nicht aus (BFH-Urteil vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561).

    Daß sich hergestellte oder erworbene Wirtschaftsgüter später nur mit Verlust veräußern lassen, ist nicht ungewöhnlich und schließt eine vorherige Veräußerungsabsicht nicht aus (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 561, 562).

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteile vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 95; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.).

    Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst vermietet worden ist; dann ist von einer bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 235, 236, m.w.N., und in BFH/NV 1992, 809, 810).

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 24/90

    Reichweite des Bereiches der privaten Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Werden innerhalb dieses Zeitraums mindestens vier Objekte veräußert, so liegt, ohne daß weitere besondere Umstände, wie z.B. eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, gegeben sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236), ein gewerblicher Grundstückshandel vor (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, 21).

    Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst vermietet worden ist; dann ist von einer bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 235, 236, m.w.N., und in BFH/NV 1992, 809, 810).

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89

    Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung entsprechen der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, 525).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Als einen gegen eine bereits im Zeitpunkt der Errichtung vorliegende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige Vermietung oder eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen, weil dadurch die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Gegensatz zu einer lediglich zwischenzeitlichen Vermietung oder Selbstnutzung in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteile vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 95; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1991 - III R 59/89

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    c) Indes stellen die Objektzahl und der enge zeitliche Zusammenhang nur Beweiszeichen dar, die durch andere objektive Sachverhaltsmerkmale überlagert und verdrängt werden können (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 III R 59/89, BFH/NV 1992, 464, 466; vom 19. Dezember 1990 X R 165/87, BFH/NV 1991, 381).
  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Werden innerhalb dieses Zeitraums mindestens vier Objekte veräußert, so liegt, ohne daß weitere besondere Umstände, wie z.B. eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, gegeben sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236), ein gewerblicher Grundstückshandel vor (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, 21).
  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
    Sie sagen im allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, 840; BFH-Beschluß vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92

    Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen!

  • BFH, 23.02.1998 - X B 136/97

    Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92

    Betätigung als gewerblicher Grundstückshändler - Begriff des Gewerbebetriebes -

  • BFH, 19.12.1990 - X R 165/87

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gewerbebetriebes bei der Errichtung und dem

  • BFH, 15.12.1971 - I R 179/68

    Wohnanlage - Eigentumswohnungen - Veräußerung an verschiedene Erwerber -

  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    bb) Nach den oben dargelegten Grundsätzen (vgl. unter II. 1. b dd) könnte die danach eingreifende Indizwirkung nur durch besondere Umstände --insbesondere den nach Errichtung der Dachgeschosswohnungen vorgenommenen Abschluss langfristiger, d.h. auf einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren gerichteter Mietverträge (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b cc, m.w.N., und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, unter II. 1. b, m.w.N.)-- entkräftet werden.

    b) Auch die übrigen in § 15 Abs. 2 EStG für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs und damit auch für den hier in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. I. der Gründe) vorausgesetzten Merkmale (Selbständigkeit; Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr --vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 464, unter 4. b; in BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. e; in BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter 1. b; in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d-- und Gewinnerzielungsabsicht --vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 766, unter II. 2., und vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, unter 1. b--) dürften im Streitfall erfüllt sein.

    Die nach § 15 Abs. 2 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht des Klägers ist --jedenfalls auf der Grundlage der bisherigen tatsächlichen Feststellungen des FG-- auch dann nicht zweifelhaft, wenn er bei einzelnen in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehenden Objekten oder gar insgesamt einen Verlust erzielt haben sollte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 561, unter 1. b, und in BFH/NV 1999, 766, unter II. 2.; vgl. ferner schon oben II. 2. a, cc letzter Absatz, m.w.N.).

  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Denn die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt habe (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; in BFH/NV 1997, 170, und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).

    In die gebotene Gesamtschau sind prinzipiell sämtliche in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden Veräußerungen einzubeziehen (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 766; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Denn die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf - z. B. Ehescheidung, Finanzierungsschwierigkeiten, Krankheit, Gefälligkeit gegenüber Mandanten (Senatsurteil in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510), ein unerwartet hohes Kaufangebot - sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt hatte (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; in BFH/NV 1997, 170, und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1998 - XI R 57/97   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungskaufmann - Negativer Gesamtbetrag - Einkünfte - Werbungskostenüberschuß - Außenprüfung - Gewerblicher Grundstückshandel - Einkommensteuerbescheid

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG 1981 § 10d Satz 2

  • rechtsportal.de

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verlustrücktrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 766
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 57/97
    Zur Begründung verweist der Senat im einzelnen auf seine Entscheidung vom heutigen Tag in der Sache XI R 58/97.
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    e) Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderliche Gewinnerzielungsabsicht kann auch dann vorliegen, wenn Objekte mit Verlust veräußert werden (BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, BFH/NV 1999, 766); dies vor allem dann, wenn im Einzelfall keinerlei Anzeichen dafür vorhanden sind, dass der Steuerpflichtige das Grundstück zum Zwecke freigebiger Zuwendungen erworben und veräußert hätte (Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457).
  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 12 V 27/00

    Beurteilung der Gewerblichkeit einer Grundstücksveräußerung im Verfahren der

    Tätigkeiten, bei denen zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, können im Rahmen dieser Gesamtschau im Nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97 (BFH/NV 1999, 766 ).

    Einen gegen eine bereits im Zeitpunkt der Errichtung oder des Erwerbs vorliegende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung etwa in der vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige Vermietung oder eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen, weil dadurch die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehzung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Gegensatz zu einer lediglich zwischenzeitlichen Vermietung oder Selbstnutzung in den Vordergrund tritt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, a.a.O.).

    Wie der BFH im Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97 (a.a.O.) nämlich ausdrücklich hervorgehoben hat, muss aus objektiven Tatsachen im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau klar der Schluss gezogen werden können, dass der Steuerpflichtige das Objekt bei seinem Erwerb/Errichtung keinesfalls alsbald verkaufen, sondern unbedingt anderweitig als durch Verkauf nutzen wollte.

    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist bei der gebotenen summarischen Betrachtung im Fall der Astin nicht davon auszugehen, dass diese die Eigentumswohnung in K. nicht mit bedingter Verkaufsabsicht erworben hatte, weil die Dauer der Selbstnutzung nicht mindestens fünf Jahre betrug und damit nicht dauerhaft erfolgt ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524 und vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, a.a.O.).

  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1568/98

    Betriebsvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel

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  • FG Hessen, 20.03.2001 - 8 K 1610/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück;

    Nach der Rechtsprechung des BFH wird eine Zeitspanne von bis zu fünf Jahren bei der Feststellung einer bedingten Veräußerungsabsicht als enger zeitlicher Zusammenhang gewertet (BFH, Urteil vom 29.10.1998 XI R 57/97, BFH/NV 1999, 766 ff., 767 m.w.N.); eine Vermietung bis zu fünf Jahren ist grundsätzlich nicht als langfristig zu qualifizieren (BFH, Urteil vom 23.04.1996 VIII R 27/94, a.a.O., 172 m.w.N.).
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